Von unserem Mitarbeiter Rolf Müller
Für die Verteidigung ging es in ihrer Berufung primär um den Strafausspruch. Für die Angeklagten, eine 18-jährige Frau und zwei 20 Jahre alten Männer, sei es von großer Bedeutung, was im Führungszeugnis stehe, argumentierte einer der Verteidiger. Vom Strafmakel des schweren Raubes könne nicht abgewichen werden, stellte dagegen der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer fest. Auch nicht, wenn einer der Angeklagten zum Tatzeitpunkt Mitarbeiter des Schnellrestaurants war. Der Mann war aktiv am Überfall beteiligt, bei dem auch noch Freiheitsberaubung hinzukam: Zwei Reinigungskräfte wurden eingeschlossen.
Mehr als 7000 Euro hatte das Trio bei dem Überfall erbeutet. Die junge Frau und einer der beiden Männer hatten sich maskiert und waren mit zwei extra für die Tat schwarz lackierten Spielzeugpistolen in den Imbiss gegangen. Für die beiden Reinigungskräfte, die nicht in die Tat involviert waren, seien die Waffen nicht als Attrappen zu erkennen gewesen. Der dritte Komplize sperrte auf Geheiß der anderen beiden die Reinigungskräfte in einen Lagerraum ein. Von der Beute nahm sich jeder der drei Angeklagten 500 Euro, der Rest wurde angeblich in einem Wald versteckt. Bei der Durchsuchung der Stelle durch die Ermittlungsbeamte wurde allerdings kein Geld mehr gefunden.
Alle drei Angeklagten erhielten vom Amtsgericht Idar-Oberstein Jugendstrafen in Höhe von 15 Monaten, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das niedrige Strafmaß begründete sich unter anderem aus der dilettantischen Tatausführung und dem Geständnis der Angeklagten.
Weil auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, hätte das Strafmaß nach einer erneuten Verhandlung durchaus höher ausfallen können, gab Richter Kremer zu bedenken. "Das Urteil des Amtsgerichts empfanden wir für eine solche Tat als zu gering."