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Kinder rassistisch beschimpft: Bewährung für 31-Jährige

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Dabei war es nicht bei Beschimpfungen geblieben: Als damals eine Passantin einschritt, wurde auch sie Ziel von verbalen und auch körperlichen Übergriffen. Das Pärchen ging auf die junge Frau los, schlug sie und zog sie an den Haaren. Während der Mann bereits eine Bewährungsstrafe erhalten hat, konnte sich die schwer drogenabhängige 31-Jährige aus gesundheitlichen Gründen ihrer angestrebten Berufungsverhandlung erst jetzt stellen.

In erster Instanz hatte die mehrfach, aber nicht einschlägig vorbestrafte Frau vom Idar-Obersteiner Amtsgericht wegen Beleidigung, Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung eine einjährige Gefängnisstrafe erhalten. Das Kreuznacher Landgericht bestätigte dieses Urteil zwar, setzte die Strafe nun aber ebenfalls zur Bewährung aus. Die Mutter dreier Kinder habe nach Beendigung ihres Heroinkonsums Fortschritte gemacht, stellte die Vorsitzende Richterin Dr. Caroline Walper in ihrer mündlichen Urteilsbegründung fest. Die Bewährungshelferin hätte sich "sehr positiv" zur Entwicklung der Angeklagten, die nach eigenen Angaben seit etwa 2002 drogenabhängig ist, geäußert. Seit ihrer letzten Inhaftierung befinde sich die Frau in einem Substitutionsprogramm, wo sie ein Medikament erhält, das die Droge ersetzt. Richterin Walper wies zudem darauf hin, dass die Tat keine rechtsradikalen Hintergründe habe.

Unter diesen besonderen Umständen könne es die Kammer verantworten, auch im Fall der Frau Bewährung zu geben. Das müsse die Angeklagte nun aber als wirklich letzte Chance verstehen, ihr Leben in den Griff zu bekommen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft lobte ausdrücklich die Zivilcourage der jungen Frau, die sich dem Pärchen entgegengestellt hatte, um die Kinder zu schützen. "Solche Menschen sind wertvoll in unserer Gesellschaft, um so schlimmer, wenn sie sich auch noch Beschimpfungen und Angriffen ausgesetzt sehen müssen." Die körperlichen Verletzungen, die seine Mandantin bei dem Übergriff erlitten hatte, seien inzwischen verheilt, berichtete der Rechtsanwalt, der die junge Frau in der Nebenklage vertreten hatte. Die seelischen Narben aber würden bleiben.

Als Bewährungsauflage muss die Angeklagte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, wenn sie gesundheitlich dazu wieder in der Lage ist. Alle Prozessbeteiligten nahmen das Urteil an. 

Von unserem Mitarbeiter Rolf Müller


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