Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten. Der Angeklagte ging in Berufung und erhielt vor dem Kreuznacher Landgericht nunmehr eine fünfmonatige Freiheitsstrafe, die aber ebenfalls nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nun legte der Mann erfolgreich Revision beim Oberlandesgericht in Koblenz ein, das dieses Verfahren nun an die Auffangkammer des Landgerichts verwies.
Die bestätigte zwar das Urteil der Berufungskammer, setzte aber nun die Strafe zur Bewährung aus. Die Ankündigungen des Mannes in erster Instanz seien keine leeren Versprechungen gewesen, stellte die Vorsitzende Richterin Dr. Caroline Walper in ihrer mündlichen Urteilsbegründung fest. In einer anderen Sache habe der Angeklagte bereits zehn Monate im Gefängnis verbracht, sich aber anschließend um Arbeit bemüht, sei aus seinem alten Umfeld nach Idar-Oberstein umgezogen und nehme inzwischen keine Drogen mehr. Zuvor hatte der Mann nämlich berichtet, dass er seit seinem 21. Lebensjahr Amphetamin (Aufputschmittel) und Ecstasy konsumiere.
Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte ein Schmerzensgeld von 1000 Euro an die ehemalige Nachbarin zahlen und sich während der Bewährungszeit mehrmals unangemeldeten Drogentests unterziehen. Außerdem soll ein Bewährungshelfer den Mann in seiner Lebensführung unterstützen. rm