Bad Kreuznach - Zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten auf Bewährung verurteilte die Schwurgerichtskammer am Kreuznacher Landgericht einen 42 Jahre alten Mann aus der VG Herrstein, der im August des vergangenen Jahres seine Frau schwer gewürgt haben soll (die NZ berichtete).
Der Angeklagte habe über einen Zeitraum von etwa 30 Sekunden so fest zugedrückt, dass die Frau unter Atemnot litt, doch rechtfertige dieser Vorgang noch keine Verurteilung wegen versuchten Totschlags, wie ihn Staatsanwalt Dr. Nils Leimbrock beantragt hatte, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Immerhin reiche dieser Vorgang aber, wie auch die Intensität des Würgens, für eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung aus.
Von Beginn des Prozesses an hatte der Mann die Tat bestritten. Der Tatverlauf, wie in der Anklage beschrieben, wonach er neben seiner am Boden liegenden Frau gekniet und sie gewürgt haben soll, stimme so nicht, die räumlichen Verhältnisse seien dafür einfach auch zu eng: "Fahren Sie hin und schauen Sie es sich an", forderte der Mann das Gericht auf.
Das sah den Tatverlauf aber durch Zeugenaussagen bestätigt. So sei eine Angestellte der Frau, in deren kleinem Laden sich der Vorfall ereignete, zur Hilfe geeilt. Erst als sie versuchte, die Hände vom Hals der Frau zu lösen, habe der Mann von seinem Opfer abgelassen, sagte sie aus. Die Entscheidung sei sehr knapp gewesen, räumte Richter Kremer ein. Staatsanwalt Leimrock sah in seinem Plädoyer die Vorwürfe, die eine Verurteilung wegen versuchtem Totschlag rechtfertigen würden, durchaus bestätigt und beantragte eine dreijährige Gefängnisstrafe.
Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte, der das Urteil mit großer Bestürzung aufnahm, 3000 Euro an den Frauen-Notruf Idar-Oberstein zahlen. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben in oder nach der Verhandlung eine Erklärung ab, ob sie das Urteil annehmen wollen.
Von unserem Mitarbeiter Rolf Müller