VG Rhaunen - Die Bürgerbeteiligung in der Rhaunener Idarwaldhalle zum Windkraft-Thema und den umfassenden Plänen der VG Rhaunen (die NZ berichtete) kam nicht bei allen gut an: Die Kritiker fühlten sich angesichts der Dynamik und der durchaus sehr präsenten Euphorie mit Blick auf den Nutzen der geplanten 22 Windkraftanlagen auf dem Gebiet der VG Rhaunen ausgebremst und zu wenig gehört. Einige Fragen blieben offen. Die NZ fragte nach und bat Hans-Dieter Weyand, Vorstand der AöR Energiewelt Idarwald, um Antworten.
Ministerin Eveline Lemke hat jüngst ihr Einverständnis mit der kürzlich von der EU erneut betonten Forderung nach einem völligen Windenergieanlagen-Verzicht in allen FFH- und Natura-2000-Gebieten geäußert. Dies beträfe in der VG Rhaunen große Teile sowohl des Vorranggebiets bei Oberkirn als auch des Eignungsgebiets Rhaunen/ Bundenbach. Wie schätzen Sie das ein?
Bislang ist festzustellen, dass sich in den vergangenen Jahren die Vorgaben zur Umsetzung von Windenergieanlageprojekten weitestgehend gelockert haben, was unter anderem auch zu den Ausweisungen der Flächen im Regionalplan geführt hat. Auch der Entwurf des LEP IV führt bezüglich der Berücksichtigung von FFH- und Vogelschutzgebieten aus, dass diese Gebiete einer Ausweisung als Windenergiestandorte nur dann entgegen stehen, wenn die Windenergienutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzzweckes führt und eine Ausnahme nicht erteilt werden kann. Selbst Kernzonen von Naturparks stehen einer Ausweisung als Windenergiestandort nicht generell entgegen. Sollte sich diese Vorgabe der Landesregierung im Laufe der in den nächsten Monaten anstehenden Planungen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes grundlegend ändern, wird dieses im Zuge des laufenden Fortschreibungsverfahrens zum Flächennutzungsplan selbstverständlich berücksichtigt. Ansonsten sind die derzeit geltenden Vorgaben zu berücksichtigen, was auch der Fall ist. Auch auf der Grundlage des jetzt geltenden Rechts wird selbstverständlich geprüft, ob - dort wo FFH-Gebiete ausgewiesen sind - die festgelegten Schutzzwecke am jeweils vorgesehenen Standort einer Windenergieanlage gefährdet sind oder ob hierbei Ausnahmeregelungen greifen können.
Mit Blick auf den Vertrag zwischen dem Unternehmen Juwi und der AöR: Wer trägt welches Risiko? Scheidet Juwi letztlich aus jeglicher Haftung und allen eventuellen Ertrags- oder Verlustentwicklungen aus und sichert lediglich zu, für Wartungen und Reparaturen zur Verfügung zu stehen? Entsprechende Behauptungen gibt es…
Bezüglich des Vertrages zwischen Juwi und der AöR bitten wir um Verständnis, wenn wir Detailfragen hierzu nicht beantworten können. Wir können jedoch feststellen, dass aufgrund der derzeit vorliegenden Ausschreibungsergebnisse das Risiko zur Umsetzbarkeit des Gesamtprojektes und das Kostenrisiko diesbezüglich ausschließlich bei Juwi liegt. Die Ausschreibung war so gestaltet und auch von allen im Verhandlungsverfahren beteiligten Firmen so angelegt, dass grundsätzlich der jeweilige Bieter, also auch Juwi, das Projekt vollständig eigenverantwortlich umsetzt. Die AöR hat sich im Zuge der Ausschreibung lediglich die Option aufgehalten, sich bei entsprechender Darstellung der Wirtschaftlichkeit eventuell am Projekt zu beteiligen. Ob dies der Fall sein wird, ist noch nicht entschieden und abhängig von letztlich zu erstellenden konkreten Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Selbst wenn eine wirtschaftliche Betätigung in Betracht käme, sind die Vertragsvereinbarungen so gestaltet, dass Juwi weiterhin im wesentlichen Umfang an der Projektgesellschaft beteiligt wäre.
Mit welcher Einspeiseleistung rechnen Sie?
Die mögliche Einspeiseleistung ist selbstverständlich von der Zahl der zu realisierenden Windenergieanlagen abhängig. Alle im Verhandlungsverfahren beteiligten Firmen haben unter Zugrundelegung von 20 bis 25 Windenergieanlagen an den fünf angedachten Standorten Jahreswinderträge von insgesamt rund 130 bis 140 Millionen Kilowatt-Stunden pro Jahr zugrunde gelegt.
Bei welcher durchschnittlichen Windgeschwindigkeit wird die Nennleistung erreicht?
Alle im Verhandlungsverfahren beteiligten Firmen haben in ihren Angeboten die in der Regionalplanung genannten Windgeschwindigkeiten für die einzelnen Standorte nach unten korrigiert. Genauere Messungen liegen zurzeit noch nicht vor. Alle Firmen mussten sich bei der Angebotsabgabe auf Referenzdaten von Anlagen in der Umgebung orientieren. Die angenommenen Windgeschwindigkeiten sind für die einzelnen Gebiete unterschiedlich, liegen jedoch in etwa zwischen 6 und 6,5 Meter/Sekunde auf Nabenhöhe. Alle im Verhandlungsverfahren beteiligten Bieter waren auch bei diesen Windgeschwindigkeiten der Meinung, dass das Projekt wirtschaftlich betrieben werden kann und haben darauf ihre Angebote und auch die angebotenen Mindestpachten gestützt. Bezüglich der genauen Ermittlung der Windgeschwindigkeiten ist die die Errichtung von zwei Windmessmasten vorgesehen ist. Die entsprechenden Bauanträge sind gestellt.
Zu welchem Ergebnis kommen die Wirtschaftlichkeitsberechnungen?
Dem Angebot der Firma Juwi liegen ebenso wie den Angeboten der übrigen im Verhandlungsverfahren beteiligten Firmen lediglich Ertragsprognosen, basierend auf den angenommenen Windgeschwindigkeiten und der angenommenen Windhäufigkeit zu Grunde. Wie zuvor bereits ausgeführt, kamen alle Firmen, so auch Juwi, zum Ergebnis, dass bei diesen Windgeschwindigkeiten eine Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes gegeben ist. Die Wirtschaftlichkeit ist in jedem Fall vor Umsetzung des Projektes durch mindestens zwei unabhängige Wirtschaftlichkeitsgutachten zu belegen. Dies ist insbesondere auch Voraussetzung zur Finanzierung des Projektes durch die Banken. Grundlage dieser Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollen die konkreten Windgeschwindigkeitsmessungen bieten, die sich aus den Ergebnissen der Windmessungen der noch zu errichtenden Windmessmasten ergeben werden.
In welchem Umfang rechnen Sie mit Gewerbesteuereinnahmen?
Mit Gewerbesteuereinnahmen ist erst dann zu rechnen, wenn Gewinne erwirtschaftet werden. Das wird voraussichtlich erst dann der Fall sein, wenn die Abschreibung der Anlagen abgeschlossen sein wird. Höhe und Umfang der Gewerbesteuereinnahmen sind dann von den Rahmenbedingungen anhängig. Aufgrund der zurzeit geltenden rechtlichen Vorgaben entfallen zumindest 70 Prozent des Gewerbesteueraufkommens auf den Standort der Anlagen. Auch hierzu sind weitere Vereinbarungen möglich, die eine erhöhte Gewerbesteuerzahlung am Standort denkbar machen.
Wer hat Professor Dr. Peter Heck als Moderator für den Info-Abend zur Bürgerbeteiligung engagiert? Seine Art kam nicht bei allen Zuhörern gut an.
Das Ifas, und damit Professor Heck, sind von der Öpem GmbH damit beauftragt, ein Forschungsvorhaben durchzuführen, das die Initiierung eines Technologietransfers auf der Basis eines Energiekonzeptes "100% Wertschöpfung in der Verbandsgemeinde Rhaunen" fachlich beratend begleiten soll. Im Rahmen dieses Auftrages wurde Herr Heck gebeten, seine diesbezüglichen Erkenntnisse in einem Vortrag darzulegen und die Moderation der Veranstaltung zu übernehmen.
Die Fragen stellte Vera Müller