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Urteil gegenPulver-Kurtrechtskräftig

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Bad Kreuznach/Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat Pulver-Kurts Revisionsantrag verworfen. Das im August 2012 beim Landgericht Bad Kreuznach gegen den Hundsbacher Waffen- und Sprengstoffsammler Kurt N. ergangene Urteil ist damit rechtskräftig. Dies teilte gestern die Sprecherin des Landgerichts, Vanessa Blauth, auf Anfrage unserer Zeitung mit. Damit ist klar: Der gesundheitlich angeschlagene Rentner, der in den nächsten Tagen 65 Jahre alt wird, muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs traf am Donnerstag in Bad Kreuznach ein. Jetzt ist die dortige Staatsanwaltschaft am Zug. Sie ist für die Vollstreckung des Urteils zuständig. Wann genau Kurt N. ins Gefängnis einrücken muss, ist noch nicht klar. Bei Pulver-Kurts Waffen- und Sprengstoffarsenal soll es sich um eine der größten jemals in Deutschland gefundenen privaten Sammlungen handeln, darunter Maschinengewehre, -pistolen, eine Antipersonenmine, Panzerfäuste und mehr als 100 Kilogramm Sprengstoff. Der Hundsbacher verstieß in mehr als 70 Fällen gegen das Kriegswaffen-, das Waffen- und das Sprengstoffgesetz. kd


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