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Urteil: Fahrer trägt keine Mitschuld am Tod einer Seniorin

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Idar-Oberstein - Der 34-jährige Mann, der im März vergangenen Jahres in einen tödlichen Unfall bei Weierbach verwickelt war, hat keinerlei Mitschuld am Tod der dabei ums Leben gekommenen Seniorin - obwohl er unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol stand und obwohl er mit seinem Wagen nachweislich zu schnell unterwegs war. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht Idar-Oberstein gestern nach knapp fünfstündiger Verhandlung

Vom unserem Redakteur Andreas Nitsch

Die Fakten: Der Bruder (34) eines Idar-Obersteiner Taxiunternehmers wollte am 29. März, Karfreitag, eines der Taxen von Nahbollenbach nach Weierbach überführen, um Reparaturarbeiten zu erledigen. Auf halber Strecke, an der Abzweigung "Auf der Bein", ereignete sich der tödliche Unfall. Die 74-Jährige wollte mit ihrem Wagen nach links auf die Weierbacher Straße in Richtung Nahbollenbach fahren. Die Fahrzeuge prallten zusammen. Die Seniorin verstarb noch an der Unfallstelle, der Mann wurde schwer an Hüfte, Knie und Sprunggelenk verletzt.

Die Ermittlungen: Die Unfallaufnahme durch die Polizei ergab, dass die Frau die Vorfahrt des Mannes in dem Taxi missachtet hat. Mögliche Beeinträchtigungen der Frau - etwa durch Medikamente - wurden nicht festgestellt. Die Untersuchung einer Blutprobe des Mannes, der das Taxi fuhr, belegte die Einnahme von Alkohol, Amphetamin und Marihuana.

Die Vorwürfe: Der Mann musste sich nun wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Ihm wurde zumindest eine Mitschuld an dem Unfall und somit dem Tod der Frau angelastet. Das Gericht musste klären, ob seine Reaktionsfähigkeit aufgrund eines möglichen Rauschzustandes eingeschränkt war und der Unfall im nüchternen Zustand vermeidbar gewesen wäre.

Die Zeugen: Ein Ehepaar, das mit seinem Wagen nur wenige Sekunden nach der Seniorin ebenfalls von der "Bein" an die Kreuzung kam, konnte zum Unfallhergang nichts mehr sagen. Weitere Personen, die wenig später am Unfallort eingetroffen waren - Ersthelfer zwei Polizeibeamte und ein Taxifahrer -, war nichts am Verhalten des Fahrers aufgefallen.

Die Gutachten: Ein technischer Sachverständiger fand heraus, dass das Taxi mit etwa 70 Kilometer pro Stunde unterwegs gewesen sein muss - erlaubt sind 50. Aber auch, wenn der Mann langsamer gewesen wäre, hätte der Unfall nicht vermieden werden können. Ein Ausweichen wäre unmöglich gewesen, betonte der Experte. Ähnlich äußerte sich der medizinische Sachverständige. Der Fahrer müsse zum Unfallzeitpunkt etwa 0,56 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Auffällig (75 Nanogramm) sei zwar der Amphetamingehalt gewesen, doch habe sich dies nicht auf das Reaktionsvermögen ausgewirkt. Der Konsum von Marihuana war derart gering, dass er vernachlässigt werden könne.

Die Plädoyers: Staatsanwalt und Nebenklagevertreter waren sich einig, dass "dem Mann kaum ein Schuldvorwurf für den Tod der Seniorin gemacht werden kann".

Das Urteil: Amtsrichter Johannes Pfeifer verurteilte den 34-Jährigen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr (worunter auch der Drogenkonsum fällt) zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen á 20 Euro, weiteren neun Monaten Führerscheinentzug und Übernahme der Verfahrenskosten.


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