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Eine Handgranate im Spind gefunden

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Von unserem Mitarbeiter Winfried Scholz

Vier Gründe hatte die Bundeswehr geltend gemacht, den Zeitsoldaten, der sich für 12 Jahre verpflichtet hatte, im September 2011 wegen schwerer Dienstvergehen und "Gefährdung der militärischen Ordnung" zu entlassen. Unter anderem soll der Mann als Ausbilder Untergebene schikaniert haben. Im August 2011 hatte er polnische Silvester-Böller aus dem Fenster geworfen. Den Besitz weiterer Sprengkörper verneinte er. Bei der Durchsuchung seines Spinds wurden aber sieben scharfe Gewehrpatronen und eine Übungshandgranate gefunden. Wegen letzterem war der Mann bereits in einem Strafverfahren vom Amtsgericht Idar-Oberstein wegen Verstoß gegen das Kriegswaffen-Kontrollgesetz zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt worden (die NZ berichtete).

"Mein Mandant nimmt seit Juli 2011 starke Psychopharmaka, sein aggressives Verhalten ist auf deren Nebenwirkungen zurückzuführen. Daher war er vermindert schuldfähig", hatte der Anwalt des Soldaten Dr. Christian Müller bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im September 2012 argumentiert. Daraufhin hatte die Kammer ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. "Dessen Ergebnis sieht für Sie nicht positiv aus", sagte die Vorsitzende Richterin Marie-Luise Glückert in der jüngsten Verhandlung. Der Gutachter komme zu dem Schluss, er habe Zweifel an einer verminderten Schuldunfähigkeit. In keinem Fall liege völlige Schuldunfähigkeit vor.

Im Falle verminderter Schuldunfähigkeit wäre eine Entlassung nicht zwingend geboten gewesen. Es liegt im Ermessen des Dienstherrn, einen Zeitsoldaten je nach Schwere seiner Vergehen zu entlassen. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Müller könnten die Vergehen seines Mandanten auch mit disziplinarischen Mitteln geahndet werden. Richter Jochem Karst erläuterte diesen Sachverhalt ausführlich aus Sicht des Gerichts.

Dabei kamen die Richter zu dem Schluss, der Besitz von scharfer Gefechtsmunition sei ein so gravierendes Dienstvergehen, dass die Bundeswehr nicht anders habe handeln können, als den Stabsunteroffizier zu entlassen.

Nach seiner Entlassung fand der Mann zunächst Beschäftigung bei einem privaten Wachdienst. Heute arbeitet er wieder in seinem erlernten Beruf als Maler und Lackierer.


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