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Gewalttat in Birkenfeld: Angeklagter leugnet Wurf mit Bierflasche

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Die junge Frau wird mit schweren Schnitt- und Platzwunden ins Krankenhaus gebracht. Später diagnostizieren die Ärzte zudem einen Riss im Auge. Das Sehvermögen verliert das Opfer glücklicherweise nicht, auch wenn es heute auf dem linken Auge eingeschränkt ist.

Gut ein Jahr ist das her. Jetzt wird erneut vor dem Amtsgericht verhandelt. Bei einem ersten Termin im Februar verweist Amtsrichter Johannes Pfeifer den Fall an das Schöffengericht. Denn die junge Frau hat Narben im Gesicht zurückbehalten, wird wohl dauerhaft entstellt bleiben. Für Pfeifer ist damit der Tatbestand der schweren Körperverletzung erfüllt. Das Maß der Freiheitsstrafe dafür liegt zwischen einem und zehn Jahren.

Täter soll ein 35-jähriger Birkenfelder sein. Am Tatabend hat er Spätschicht. Er trifft sich nach Arbeitsschluss um 22 Uhr mit Freunden. Sie trinken Bier und Schnaps, gehen anschließend in die Stadt. Nach Mitternacht kommen sie an der Kneipe vorbei, in der ein junger Mann seinen Geburtstag feiert - in geschlossener Gesellschaft. Der Angeklagte und seine Kumpane fragen, ob sie mitfeiern dürfen, werden hineingelassen. Später geben sie den Veranstaltern noch ein paar Euro für die Getränke, die sie konsumieren. Es wird munter weitergetrunken. Die Stimmung ist, so berichten Zeugen, harmonisch, ausgelassen. Kurz vor halb fünf am Morgen wollen die Veranstalter Feierabend machen. Die Musik wird ausgemacht, der 35-Jährige und seine Kumpels werden gebeten zu gehen.

Laut Anklageschrift wird der Beschuldigte aggressiv. Er spuckt einen an diesem Abend hinter dem Tresen als Barkeeper tätigen Gymnasiasten ins Gesicht und schlägt ihm die Brille herunter. Als sich der angehende Abiturient bückt, schmeißt der Angeklagte eine Bierflasche, verfehlt den jungen Mann, trifft aber die hinter ihrem Freund stehende 19-Jährige am Kopf.

Nicht nur mehrere Zeugen bekräftigen nun vor Gericht, dass sie gesehen haben, wie der Angeklagte die Flasche geworfen hat. Ein Polizist sagt außerdem aus, dass der beschuldigte Mann dies ihm gegenüber auch zugegeben habe - bei der kurze Zeit nach dem Vorfall erfolgten Festnahme. Ein zweiter Beamter berichtet zudem, dass ein Freund dem 35-Jährigen noch an den Kragen wollte - eben weil der Angeklagte dem Mädchen die Stubbiflasche ins Gesicht geschleudert hatte.

Während der Beschuldigte bei einer ersten Vernehmung und auch im Februar-Prozess noch angibt, sich an nichts mehr erinnern zu können, streitet er nun alles ab. Seine Erinnerung sei langsam zurückgekehrt, gibt er an. Es habe in dieser Nacht zwar eine Rangelei gegeben. Doch habe er den Zeugen keineswegs angespuckt. "So etwas habe ich noch nie gemacht", betont er. Auch für den Flaschenwurf sei er nicht verantwortlich. Viel mehr sei er kurz zuvor vom Hocker gefallen und, als er am Boden lag, getreten worden. Er habe das Lokal auf allen Vieren verlassen, um schleunigst nach Hause zu kommen.

Für das Opfer ist das Verhalten des Beschuldigten "furchtbar, einfach unfassbar". Die Frau hat heute noch Albträume, berichtet sie. Sie fühle sich nur in gewohnter Umgebung unbeschwert. "Taucht ein fremder Mann auf, bekomme ich Angst und will weg", erklärt sie einem erschütterten Richter Pfeifer und den Schöffen. "Ich weiß nicht, warum er das abstreitet und jetzt noch Sachen erfindet", sagt sie im Gerichtssaal 117 verbittert. Doch der Angeklagte ist nicht zu einem Geständnis zu bewegen.

Von unserem Redakteur Andreas Nitsch

Der Prozess wird am Donnerstag, 19. September, 9 Uhr, fortgesetzt. Weitere Zeugen sollen gehört werden.


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