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Tankbetrüger aus Idar-Oberstein muss nicht ins Gefängnis

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 "Allerdings war die Entscheidung mehr als knapp" , stellte die Vorsitzende Richterin am Kreuznacher Landgericht Dr. Caroline Walper in ihrer Urteilsbegründung fest. Während seinen unerlaubten Fahrten legte der Angeklagten bei zwei Polizeikontrollen gefälschte Bescheinigungen über eine vorhandene Fahrerlaubnis vor. Zudem tankte der Mann viermal für Beträge ab 50 Euro aufwärts und fuhr weg, ohne zu zahlen. Schon während der ersten Verhandlung hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Inzwischen hat er die offenen Rechnungen bezahlt. Dieses Verhalten spreche für den Angeklagten, so die Richterin. Außerdem stehe er in Arbeit und bemühe sich mit Erfolg, seine Schulden zu begleichen. Unter diesen Umständen könne das Gericht es vertreten, die Strafe zur Bewährung aussetzen, sodass der Mann nicht ins Gefängnis muss, auch wenn er mehrfach vorbestraft ist und bereits unter laufender Bewährung stand.

Als Auflage darf der Angeklagte seine Arbeitsstelle nicht von sich aus kündigen. Außerdem soll ihn ein Bewährungshelfer in seiner Lebensführung unterstützen. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, die Berufung zu verwerfen. Der Angeklagte nahm das Urteil an. rm


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