Baumholder. Mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen endete vor dem Schöffengericht in Idar-Oberstein die Verhandlung gegen einen 50-Jährigen Kuseler, der Anfang 2012 in Baumholder eine 16-Jährige sexuell genötigt haben soll. "Die strafrechtliche Voraussetzung ist der Einsatz von Gewalt, um eine sexuelle Handlung zu erzwingen", erläutert der Vorsitzende Richter Johannes Pfeifer.
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