Beide Männer bestritten im Amtsgericht, den Einbruch eingefädelt zu haben, den Anstoß zur Tat habe ein anderer, bisher noch nicht gefasster Mann gegeben. Dieser habe dem jüngeren der beiden Angeklagten lediglich mitgeteilt, dass er eine Arbeitskraft suche, die ihm helfe, einige Dinge zu verladen. Als dem Angeklagten schließlich klar geworden sei, dass es sich um einen Einbruch handele, sei es zu spät gewesen, um noch einen Rückzieher zu machen.
Positiv auf das Strafmaß wirkte sich aus, dass beide Täter geständig waren - dies allerdings in unterschiedlichem Maße. Richter Johannes Pfeifer verurteilte den jüngeren der beiden Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und drei Monaten. Der 34-Jährige, der bis jetzt noch nicht mit Vorstrafen belastet war, hatte in den vergangenen Monaten kaum Aussagen zum Tathergang gemacht und erst sehr spät gestanden. Er kündigte an, gegen sein Urteil Berufung einzulegen.
Der ältere, bereits mehrfach wegen Diebstahls vorbestrafte Angeklagte, der sich bereits in der Untersuchungshaft geständig gezeigt hatte, wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt mit einer Frist von vier Jahren. Der Angeklagte nahm sein Urteil an. Beide Männer zeigten sich reuig und entschuldigten sich. Sie hätten aus ihren Taten gelernt.
Von unserer Mitarbeiterin Silke Bauer