Herrstein. Zwei Eheleute aus Herrstein wurden nun für ihre Hartnäckigkeit belohnt. Ein Gericht verurteilte ihre Bank zur Erstattung von Bearbeitungsgebühren, die den Eheleuten beim Abschluss eines Darlehensvertrages berechnet wurden. Weil sich die Bank trotz eindeutiger Urteile des Bundesgerichtshofs zunächst weigerte, die vereinnahmten 1200 Euro freiwillig zu erstatten, wurde der Weg vor den Kadi unumgänglich. Dort bekamen die Eheleute nun Recht.
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