Idar-Oberstein - Der sogenannte WhatsApp-Prozess geht in die nächste Runde. Ein weiterer Zeuge, der am Montag im Amtsgericht gehört wurde, konnte laut Richter Jan Felix Dreyer nicht viel zur Aufklärung des Falles beitragen, bei dem ein 21-Jähriger obszöne Nachrichten mit sexuellem Inhalt an ein junges Mädchen geschickt haben soll.
Von unserem Redakteur Andreas Nitsch
Ein 21-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Herrstein muss sich derzeit vor dem Jugendschöffengericht wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im vergangenen Sommer einem zwölfjährigen Mädchen über den Kurznachrichtendienst WhatsApp obszöne Nachrichten mit sexuellem Inhalt - unter anderem ein Bild seines erigierten Geschlechtsteils - geschickt zu haben.
Am ersten Verhandlungstag Mitte Januar hat der junge Mann, der in Idar-Oberstein an einer berufsbildenden Maßnahme teilnimmt, die Vorwürfe bestritten. Er kenne das Mädchen aus dem westfälischen Münster nicht. Er wisse nicht, wie diese Nachrichten, die eindeutig seiner Handynummer zugeordnet werden konnten, bei der Zwölfjährigen gelandet seien. Er habe sie weder verfasst noch dem Mädchen geschickt.
Der Verteidiger des Mannes hat, wie er betonte, an der Existenz dieser Nachrichten keine Zweifel. Allerdings geht er davon aus, dass es sich hier um einen Fall von Identitätsklau handele und jemand das WhatsApp-Konto seines Mandaten geknackt habe. Es komme häufig vor, dass Profile von sozialen Netzwerken von Betrügern für ihre illegalen Zwecke kopiert und missbraucht werden.
Die Polizei hatte es bei der Vernehmung versäumt, das Handy des Beschuldigten zu beschlagnahmen. Doch Richter Dreyer ließ sich das Smartphone mit den dazugehörigen Passwörtern für Facebook und andere Dienste aushändigen.
Bereits am ersten Verhandlungstag war ein Lehrer der BBS Idar-Oberstein als Zeuge geladen. Er sollte untermauern, dass der junge Mann in dem Zeitraum, in dem er im Unterricht gewesen sein müsste, nicht ungestört hätte Nachrichten verschicken können. Der Lehrer hielt dies allerdings nicht für ausgeschlossen. Ein weiterer Zeuge, der am Montag ebenfalls zu diesem Punkt gehört wurde, konnte ebenfalls keine Klarheit in den Fall bringen.
- Der Prozess wird am Freitag, 28. Februar, 9 Uhr, am Amtsgericht fortgesetzt.