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Schuld ist nicht nachweisbar

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Bad Kreuznach - Zu einer heftigen Auseinandersetzung kam es im Juni 2012 zwischen mehreren jungen Leuten im Stadtgebiet von Idar-Oberstein. Ein Mann soll dabei zu Boden gegangen und anschließend getreten worden worden sein. Das Opfer brach sich dabei den Unterkiefer und verlor drei Schneidezähne, das nahm die Polizei in dieser Nacht auf.

Für einen 23-Jährigen, der zugetreten haben soll, hatte der Fall ein gerichtliches Nachspiel, doch das Amtsgericht Idar-Oberstein sprach den jungen Mann frei. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Tritte durch Notwehr gerechtfertigt gewesen seien, hieß es in dem erstinstanzlichen Urteil.

Gegen dieses Urteil ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Das Kreuznacher Landgericht, wo nun erneut verhandelt wurde, verwarf die Berufung und bestätigte somit das Urteil des Idar-Obersteiner Amtsgerichts. Dass die schweren Verletzungen von den vermeintlichen Tritten des Angeklagten verursacht wurden, könne nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden, stellte die Vorsitzende Richterin Dr. Caroline Walper in ihrer mündlichen Urteilsbegründung fest. Und auch die Kammer am Landgericht wollte nicht ausschließen, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt hatte, als sich nämlich das Opfer an dessen Hosenbein festhielt. In dieser Situation könne es zu Tritten gekommen sein - nur wie heftig die ausfielen, könne nicht mehr rekonstruiert werden, so Walper.

So taten sich besonders die Zeugen mit ihrem Erinnerungsvermögen schwer. Nahezu alle hatten nach eigenen Angaben im Vorfeld der Auseinandersetzung dem Alkohol zugesprochen.

Die Zeugen waren es auch, die dafür sorgten, dass sich die eigentlich recht einfache Beweisaufnahme deutlich in die Länge zog. So war einer der Männer irrtümlich zunächst zum Idar-Obersteiner Amtsgericht gegangen, von wo er dann erst nach Bad Kreuznach fuhr. Ein anderer Zeuge hatte nicht mehr an den Gerichtstermin gedacht und musste von der Arbeit geholt werden. Der dritte Zeuge hatte sich den Termin erst für kommende Woche eingetragen. Nachdem er informiert wurde, geriet er auf dem Weg ins Gericht auch noch in eine Polizeikontrolle. Einzig pünktlich erschien der Angeklagte - er sitzt in anderer Sache eine Gefängnisstrafe ab. rm


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